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Allgemeine Geschäfts- Und Verkaufsbedingungen

 

I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern.
2.  Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluß ausdrücklich schriftlich anerkennen. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Einkaufsbedingungen wird bereits jetzt hiermit widersprochen.

II. Angebot/Annahme/Vertragsinhalt

1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme hinsichtlich der Liefermöglichkeit freibleibend.
2. Bei uns eingehende Aufträge werden erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder mit Ausführung angenommen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Vertragsabschluß berechtigt.
3. Die Auftragsbestätigung ist sofort zu prüfen. Änderungen oder Annullierung des Auftrages können nur innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung getätigt werden. Bei mehr als einer Änderung wird jede weitere mit pauschal 50,00€ berechnet. Bei Annullierung des Auftrages nach Ablauf der 5 Tage - Frist werden 30% des Rechnungsbetrages fällig.
4. Garantieleistungen beziehen sich nur auf den Austausch der defekten Teile. Als maximale Leistung die Zurverfügungstellung eines neuen Gerätes. Weitere Koste die bei solch einem Austausch entstehen (  Anschluss, Anlieferung und Aufstellung beim Endkunden) werden nicht vom Hersteller übernommen.  
5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
6. Soweit wir keine Beratungsdienstleistung erbracht haben, ist es Sache des Kunden zu prüfen, ob das von ihm bestellte Produkt für den beabsichtigten Gebrauch geeignet ist und seine Maße, Leistun-gen und Ausstattung der beabsichtigten Verwendung entsprechen. Vertragsgegenständlich sind allein die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Materialien, Ausführungen, Maße und technischen Leistungsmerkmale.

III. Vorbehalt der Selbstbelieferung
1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, allerdings nur sofern wir den Umstand, dass unser Zulieferer uns nicht belie-fert, nicht zu vertreten haben und wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen hatten und die nicht ordnungsgemäße oder ausbleibende Selbstbelieferung nicht vorhersehbar, nicht mit zumutbarem Einsatz von uns behoben werden kann und nicht nur vorü-bergehend ist.
2. Wir werden unseren Kunden unverzüglich informieren, sollte die von uns geschuldete Ware nicht verfügbar sein. Eine von unserem Kunden bereits erbrachte Gegenleistung werden wir in diesem Falle unverzüglich zurück erstatten.

IV. Gefahrübergang , Transportrisiko, Versicherung der Ware, Kontrolle der Ware bei Anlieferung, Weitertransport und Installation.

1.  Ab dem Entladen der Ware beim Kunden geht die Gefahr der zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle vereinbarter frachtfreier Belieferung des Kunden. Ist der Kunde Selbstabholer, geht die Gefahr zwei Tage nach Bereitstellungsanzeige, spätestens aber mit der Übergabe der Ware, auf ihn über.
2. Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf Transportschäden und Mengen zu  untersuchen. Hierzu hat er sie auszupacken. Transportschäden und Fehlmengen sind auf dem Lieferschein und den Frachtpapieren zu vermerken und vom Fahrer des Transporteurs gegenzeichnen zu lassen. Ferner sind Fehlmengen und Transportbeschädigungen binnen 24 Stunden nach Anlieferung dem Transporteur nochmals schriftlich mit Kopie an uns anzuzeigen.
3.  Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Weitertransport zum Endkunde verantwortlich. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, für eine fachgerechte Installation der Geräte Sorge zu tragen.

V. Liefertermine/Leistungszeit

1. Von uns genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich. Um ihre Einhaltung sind wir bemüht.
2. Bei Überschreitung der Leistungszeit wird uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen.
3. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Energiemangel, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, höhere Gewalt verlängern die Leistungszeit angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbezeichneten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unseres Kunden voraus.

VI. Preise, Zahlung

1. Die Preise unserer Preisliste verstehen sich in Euro inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 7.500.-€ ohne MwSt. ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes mit Zugang der Auftragsbestätigung sofort zahlbar und fällig, 70% bei Lieferung.
3. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 15.000.-€ ohne MwSt. ist abweichend eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes mit Zugang der Auftragsbestätigung sofort zahlbar und fällig, 50% bei Lieferung, alternativ eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage in Höhe des Auftragswertes inkl. MwSt.. einer inländischen Bank zu unseren Gunsten mit Zugang der Auftragsbestätigung zu stellen.
4. Bei einem Erstauftrag schuldet unser Kunde abweichend von Ziff. 2 und 3 Vorkasse auch hinsichtlich der zweiten Kaufpreisrate. Wir gewähren in diesem Falle 5% Skonto auf den Kaufpreis. Der Gesamtskontobetrag ist erst von der zweiten Kaufpreisrate in Abzug zu bringen.
5.  Im Verzugsfalle berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, mindestens aber 11% p.a.. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Es ist dem Kunden unbenommen, im Einzelfall einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
6. Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
7. Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen trägt der Kunde. Diese sind sofort fällig.
8. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle weiteren Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt. Darüberhinaus wird hinsichtlich noch nicht ausgeführter Verträge der Kunde vorleistungspflichtig. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertrags-abschluß die wirtschaftliche Situation des Kunden verschlechtert.
Bei Zahlungseinstellung, Vergleich oder Insolvenz des Kunden entfallen Mengenrabatte, Skonti sowie alle gewährten Nachlässe.

VII. Gewährleistung

1. Geringfügige Abweichungen der Technik, der Form, der Farbe und der Maße der gelieferten Ware von der bestellten Ware stellen keinen Mangel dar, soweit wir für die Beschaffenheit keine Zusicherung er-klärt oder eine Garantie übernommen haben und der vertragsgemäße Gebrauch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt wird.
2.  Der Kunde ist verpflichtet, unbeschadet Ziff. IV 5 die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel des Liefergegenstandes sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen gerechnet ab Übergabe, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen, nachdem sie erkannt wurden, anzuzeigen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Absendung der Anzeige.
Läßt der Kunde diese Fristen verstreichen, so gilt die Ware als vertragsgemäß.
3. Im Mangelfalle sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese zweimal fehl, so ist der Kunde zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder zum Rücktritt vom Vertrag (Rückgängigmachung des Vertrags) berechtigt.
4. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag nach
fehlgeschlagener  Ersatzlieferung oder Nachbesserung, besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels.

VIII. Beschaffenheit der Ware/Beschaffenheitsgarantie

1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Gleiches gilt für technische Beschreibungen, Farb-, Form- und Größenangaben in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten.
3.  Eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware wird von uns nicht  übernommen.

IX Haftungsbeschränkungen und Verjährung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen

1. Außerhalb der Haftung nach dem ProdukthaftungsG beschränkt sich  unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen nicht unwesentlicher Vertragspflichten auf Ersatz des nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
2.  Ziff. 1 findet keine Anwendung bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Außer in den Fällen der Arglist, der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
4. Gewerblich genutzte Geräte haben einen  Garantie- und Gewährleistungsanspruch von 12 Monaten.
5. Der Gewährleistungsbereich umfasst nur das Gebiet des Landes, in das das Gerät von SIL geliefert wurde.
6. Leicht zerbrechliche Teile wie Glas oder emaillierte Flächen fallen nicht unter die Garantie, ebenso Verschleißteile ( wie z.Bsp. Leuchtmittel).

X. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreiszahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Mit Ausgleich aller zum Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von unserem Eigentumsvorbehalt er-fassten Forderungen erlischt unser Eigentumsvorbehalt.
2.  Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die sich aus der Weiterveräußerung ergebenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen bereits jetzt die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden jederzeit widerruflich mit dem Einzug der Forderungen.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser Eigentum hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
4.  Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl bis zum Erreichen der vorbezeichneten Grenze frei zu geben.
5.  Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Rechnung gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern und uns auf Anforderung die Zahlung der fälligen Prämien nachzuweisen.

XI. Gerichtsstand/Erfüllungsort

er Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist Saarbrücken.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Saarbrücken.

XII. Schlußbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Klauseln nicht.